Anleihen


Allgemeines


Eine Anleihe ist ein Vertrag, in dem genau geregelt ist, dass im Zuge einer Anleihe-Emission (Ausgabe) mehrere Zeichner (Anleger) dem Emittenten
(Ausgeber) für eine vereinbarte Laufzeit und Verzinsung ein bestimmtes Kapital überlassen. Der Zeichner ist somit Gläubiger des Emittenten und hat
ein Recht auf Verzinsung sowie auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Somit stehen sich ein Gläubiger und ein Schuldner gegenüber. Der Zeichner
hat die Möglichkeit, die Anleihe entweder bis zur Rückzahlung (Tilgung) zu behalten oder sie vorher weiterzuverkaufen.

Der Verkauf von Wertpapieren bei der Emission wird als Primärmarkt bezeichnet, der Handel an den Märkten des Börsenunternehmens oder der
außerbörsliche Handel als Sekundärmarkt.

Entscheidend für den Ankauf einer Anleihe ist der Realzins


Realzins


Der Realzins (r) lässt sich verhältnismässig einfach berechnen aus dem Nominalzins (i) und der Inflationsrate (π).
Und zwar wie folgt:
(1 + r) = (1 + i) / (1 + π).
Aufgelöst nach dem Realzins (r) ergibt das:
r = (i – π) / (1 + π) oder
r = ((1 + i) / (1 + π)) – 1.
Näherungsweise (aber nicht ganz korrekt) wird der Realzins (r) auch wie folgt berechnet:
r ≈ i – π.

Geht man davon aus, dass etwa die meisten Bundesanleihen mit einem Zinssatz von 0,00 % ausgegeben werden und die Inflation etwa bei 5% liegt,
ist der Realzins -5.
Ausgabe österreichische Bundesanleihen: Emissionskurse


Hier die Anleihe - Kurse an der Wiener Börse: Anleihe-Kurse